Die eingestreute Kurzzeitpflege
Dieses Angebot besteht, wenn aktuell Kapazitäten frei sind. Die Vergabe von diesen Plätzen erfolgt sehr kurzfristig. Hier werden die Investitionskosten zusätzlich zu den Verpflegungs- und Unterkunftskosten dem Gast in Rechnung gestellt. Die Kosten der Pflege werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen oder sind privat zu tragen.
Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 nutzen diese Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Krankenkasse die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V bewilligt, um sich zu erholen oder die Zeit bis zur Reha zu überbrücken.