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Caritas

Fühlen Sie sich wie Zuhause!

Die eingestreute Kurzzeitpflege

Dieses Angebot besteht, wenn aktuell Kapazitäten frei sind. Die Vergabe von diesen Plätzen erfolgt sehr kurzfristig. Hier werden die Investitionskosten zusätzlich zu den Verpflegungs- und  Unterkunftskosten dem Gast in Rechnung gestellt. Die Kosten der Pflege werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen oder sind privat zu tragen.

Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 nutzen diese Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Krankenkasse die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V bewilligt, um sich zu erholen oder die Zeit bis zur Reha zu überbrücken.

 

 

 

Pflege auf Zeit
Eine detaillierte Leistungsbe-schreibung finden Sie auch in unserer Broschüre.
Download Broschüre »